Ab 1. Juli darf wieder "richtig" trainiert werden

Die neue Corona-Verordnung Sport des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (CoronaVO Sport) tritt am 1. Juli in Kraft.

Ab dem 1. Juli gilt für die Fußballerinnen und Fußballer in Baden-Württemberg:

Bis zu 20 Personen dürfen ohne Mindestabstand trainieren.
Einzelne Sportveranstaltungen mit bis zu 100 Sportlern und 100 Zuschauern können wieder stattfinden.
Umkleiden und Duschen dürfen mit Mindestabstand wieder benutzt werden.

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