Ab 1. Juli darf wieder "richtig" trainiert werden
Die neue Corona-Verordnung Sport des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (CoronaVO Sport) tritt am 1. Juli in Kraft.
Ab dem 1. Juli gilt für die Fußballerinnen und Fußballer in Baden-Württemberg:
☑ Bis zu 20 Personen dürfen ohne Mindestabstand trainieren.
☑ Einzelne Sportveranstaltungen mit bis zu 100 Sportlern und 100 Zuschauern können wieder stattfinden.
☑ Umkleiden und Duschen dürfen mit Mindestabstand wieder benutzt werden.
➡ Die Verordnung im Wortlaut: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli
➡ Weitere Infos: https://sbfv.de/…/ab-1-juli-training-mit-kontakt-m%C3%B6gli…